Gesetze / Berufsbildungsgesetz BBiG § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 21.05.2020 bis 30.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.