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§ 89 BBiG 2005 — Bundesinstitut für Berufsbildung

Berufsbildungsgesetz

Historische Fassung: Stand 21.05.2020 bis 30.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.