Gesetze / Berufsbildungsgesetz
BBiG§ 11 Vertragsabfassung
Stand: 30.04.2025
Wird zitiert von 14
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 22.03.2022 – 2 ME 19/22Zitiert von 1
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 – 2 Sa 251/21
- LAG Baden-Württemberg, 20.10.2017 – 15 TaBV 2/17
- BAG, 19.01.2022 – 5 AZR 217/21Mindestlohn für die Zeit eines geleisteten PraktikumsZitiert von 5
- BAG, 23.01.2018 – 9 AZR 854/16Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden BerufsausbildungenZitiert von 3
- BAG, 14.06.2017 – 7 AZR 597/15Befristung - Arzt in der Weiterbildung - DarlegungslastZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 11.09.2025 – L 9 AL 97/23
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 – L 2 AL 47/18
- OVG NRW, 25.10.2022 – 14 A 1159/22Zitiert von 7
14 Entscheidungen zu § 11 BBiG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 BBiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/11#abs-1 (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 in Textform abzufassen. In die Vertragsabfassung sind mindestens aufzunehmen
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/11#abs-2 (2) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen die Vertragsabfassung unverzüglich nach deren Erstellung auszuhändigen oder nach Maßgabe des Satzes 2 zu übermitteln. Bei elektronischer Abfassung ist die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass die Empfänger und Empfängerinnen nach Satz 1 diese speichern und ausdrucken können. Ausbildende haben den Empfang durch die Empfänger und Empfängerinnen nach Satz 1 nachzuweisen. Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/11#abs-3 (3) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/11#abs-4 (4) (weggefallen)