Gesetze / Bundesbeihilfeverordnung
BBhVAnlage 16 (zu § 51a)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1261 — 1262)
Änderungsverlauf
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01.12.2020 Ausfertigung
Anlage 16 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (BGBl. I 2713; 2021 I 343)
BGBl. 2020 I S. 2713
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24.07.2018 Ausfertigung
Anlage 16 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (BGBl. I 1232; 2019 I 46)
BGBl. 2018 I S. 1232
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