Gesetze / Bundesbeihilfeverordnung
BBhV§ 55 Geheimhaltungspflicht
Stand: 01.04.2024
Die bei der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind geheim zu halten.
Gesetze / Bundesbeihilfeverordnung
BBhVStand: 01.04.2024
Die bei der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind geheim zu halten.