Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/50a#abs-1 (1) Soldaten mit Dienstbezügen nach der Bundesbesoldungsordnung A erhalten für tatsächlich geleistete Dienste in den in § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes genannten Fällen eine Vergütung, soweit ein über einen dienstfreien Tag im Kalendermonat hinausgehender zeitlicher Ausgleich nicht gewährt werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/50a#abs-2 (2) Die Vergütung beträgt 101 Euro für jeden Tag, für den keine Freistellung vom Dienst gewährt werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/50a#abs-3 (3) Die Vergütung wird nicht gewährt
Abweichend von Satz 1 Nummer 1 kann die Vergütung neben Auslandsdienstbezügen nach § 52 bei soldatischen Tätigkeiten in den Streitkräften gewährt werden, wenn eine Freistellung vom Dienst aus den folgenden zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/50a#abs-4 (4) Neben der Vergütung nach Absatz 1 wird keine Vergütung nach den §§ 50 und 50b gewährt.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 50a BBesG →
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Nach Gewicht
- BVerwG, 14.12.2023 – 1 WB 31/23Unzulässige Beschwerde gegen Arbeitszeitregelungen
- BVerwG, 15.12.2011 – 2 C 41/10Soldaten: Freistellung vom Dienst als Ausgleich für Dienstleistung an einem Feiertag (Karfreitag, Ostermontag usw.); nationale und unionsrechtliche VorschriftenZitiert von 1
- BVerwG, 15.12.2011 – 2 C 44/10
- BVerwG, 15.12.2011 – 2 C 44.10Zitiert von 1
- BVerwG, 15.12.2011 – 2 C 41.10Zitiert von 19
- BVerwG, 11.11.1999 – 2 A 7.98Besoldungsrecht: Kein Anspruch eines Soldaten auf Mehrarbeitsvergütung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 20.03.2024 – 1 WB 4/23Keine Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses bei lediglich norminterpretierenden Ausführungsbestimmungen zur SAZVZitiert von 4
- BVerwG, 25.06.2020 – 1 WRB 3/19Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen ArbeitszeitZitiert von 4
- BVerwG, 17.09.2015 – 2 C 26/14Finanzieller Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit eines Sanitätsoffiziers in einem BundeswehrkrankenhausZitiert von 154
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