Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 36 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 – 2 S 2103/20Zitiert von 15
- VG Köln, 19.07.2002 – 27 K 8615/99
- BVerfG, 14.02.2012 – 2 BvL 4/10Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation gemäß Art. 33 Abs. 5 GG; hier: Unvereinbarkeit der "W-Besoldung" der Professoren mit dem GrundgesetzZitiert von 241
- BVerwG, 26.01.2011 – 6 C 1/10Keine Mietkosten für das Jugendzimmer eines ZivildienstleistendenZitiert von 3
4 Entscheidungen zu § 36 BBesG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 36 BBesG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.