§ 49 Rechtsnachfolge
Stand: 10.06.2019
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- OLG Hamm, 31.07.2003 – 16 U (Baul.) 8/02
- KG, 08.11.2024 – U 4/21 Baul
- OLG Zweibrücken, 20.09.2002 – 3 W 177/02
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Wechselt die Person eines Beteiligten während eines Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.