§ 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts
Stand: 10.06.2019
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn
Wird zitiert von 76 Entscheidungen zu § 26 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 6/25Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 9/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 8/25Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 – OVG 10 B 9.18Gemeindliches Vorkaufsrecht: Reichweite des Ausschlussgrundes in Erhaltungsgebieten bei bebauten Grundstücken Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Berlin, 09.05.2023 – 13 K 229/20Zitiert von 2
- VG Berlin, 09.05.2023 – 13 K 255/22Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.03.2026 – III ZR 182/25Voraussetzungen einer Notarhaftung - Beurkundung einer Regelung zum Vorkaufsrecht in einem GrundstückskaufvertragZitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 – OVG 10 A 13/20Zitiert von 2
- VGH Bayern, 29.07.2025 – 2 ZB 24.583
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.12.1986 Ausfertigung
§ 26 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I 2191)
BGBl. 1986 I S. 2191
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.