Gesetze / Bundesbanklaufbahnverordnung
BBankLV§ 2 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
Stand: 30.08.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBankLV/2#abs-1 (1) Bei der Deutschen Bundesbank sind zusätzlich zu den Laufbahnen nach § 6 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung folgende Laufbahnen eingerichtet:
1.
der mittlere Bankdienst,
2.
der gehobene Bankdienst und
3.
der höhere Bankdienst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBankLV/2#abs-2 (2) Die Ämter der Laufbahnen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet sind, und die den Ämtern zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung. § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.