Gesetze / Bundesbanklaufbahnverordnung
BBankLV§ 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Stand: 10.06.2019
Für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Bankdienstes werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.