Gesetze / Bundesbanklaufbahnverordnung
BBankLV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
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Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbank. Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, sind die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend anzuwenden.