Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG § 62 (weggefallen) SozialrechtBund Außer Kraft: § 62 BAföG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 62 BAföG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Sozialrecht finden