Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG§ 52 (weggefallen)
-
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 52 BAföG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.