Gesetze / Bundesanstalt-Post-Gesetz
BAPostG§ 26a Organe
Stand: 10.06.2019
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- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 – 2 S 1826/16Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 – 2 S 2241/11
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAPostG/26a#abs-1 (1) Organe der Postbeamtenkrankenkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAPostG/26a#abs-2 (2) Aufgaben und Befugnisse der Organe werden durch dieses Gesetz und die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse geregelt.