Gesetze / Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

BADV

§ 5 Nutzerausschuß

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BADV/5#abs-1 (1) Der Nutzerausschuß wird aus den Nutzern eines Flugplatzes gebildet. Der Nutzerausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. Die in den "Anforderungen an eine Geschäftsordnung" (Anlage 4) enthaltenen Grundsätze sind hierbei zu beachten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BADV/5#abs-2 (2) Die Luftfahrtbehörde lädt die Nutzer zur konstituierenden Sitzung ein. Sie kann diese Aufgabe dem Flugplatzunternehmer übertragen.

§ 4 § 6