Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

BABauRaumOG

§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Stand: 01.01.2023

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BABauRaumOG/1#abs-1 (1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BABauRaumOG/1#abs-2 (2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.

§ 2