Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

BABauRaumOG

§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BABauRaumOG/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BABauRaumOG/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.

§ 2