Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
BABauRaumOG§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BABauRaumOG/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BABauRaumOG/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.
Änderungsverlauf
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. 2020 I S. 1328
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 34 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
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29.10.2001 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I 2785)
BGBl. 2001 I S. 2785
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.