Gesetze / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt
BAAZustV§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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29.11.2004 Ausfertigung
§ 3 eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2004 (BGBl. I 3096)
BGBl. 2004 I S. 3096
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