Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe
BäderMeistPrV§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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25.08.2009 Ausfertigung
§ 11 umnummeriert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 25. August 2009 (BGBl. I 2960)
BGBl. 2009 I S. 2960
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