Gesetze / AuslZuschlV · BGBl. I 2025, Nr. 145

Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen

18 Normen · ausgefertigt 17.06.2025 · 22 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.07.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Auslandszuschlag
  3. § 1Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen
  4. § 2Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
  5. § 3Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen
  6. § 4Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland
  7. § 5Erhöhung der Zuschläge
  8. § 6Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde
  9. § 7Höchstbetrag
  10. Abschnitt 2 · Erhöhter Auslandszuschlag
  11. Unterabschnitt 1 · Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
  12. § 8Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland
  13. § 9Maßgebliche Dienstbezüge
  14. Unterabschnitt 2 · Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
  15. § 10Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
  16. § 11Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
  17. § 12Nachweis und Anzeigepflicht
  18. § 13Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis
  19. § 14Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen
  20. § 15Begriff des Nettoerwerbseinkommens
  21. § 16Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person
  22. § 17Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person
  23. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  24. § 18Übergangsregelungen
  25. Anlage 1(zu § 1 Absatz 1)
  26. Anlage 2(zu § 1 Absatz 2)

Änderungsverlauf

  1. 01.07.2026 — 2 Normen geändert · §§ 16, 18 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.