Gesetze / Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland AuslVerbindlG § 8 Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Das Gesetz tritt am 1. Juli 1933 in Kraft; ... .