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§ 8 AuslVerbindlG

Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 1933 in Kraft; ... .