Gesetze / Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbAnerkAufhV§ 3 Inkrafttreten
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.