Gesetze / Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbAnerkAufhV§ 2 Übergangsregelung
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.