§ 2 AusbAnerkAufhV — Übergangsregelung

Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.