Gesetze / Landesrecht Bayern / AufnG · GVBl. S. 192, BayRS 26-5-I
Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
11 Normen · Ausgangsfassung vom 24.05.2002 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Allgemeines
- Art. 2 Aufnahmeeinrichtungen und Transitunterkünfte
- Art. 3 Regierungsaufnahmestellen
- Art. 4 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
- Art. 5 Benutzungsverhältnis und Ermächtigung
- Art. 6 Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, Regierungsaufnahmestellen und Gemeinschaftsunterkünften
- Art. 7 (außer Kraft)
- Art. 8 Kostenerstattung
- Art. 9 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 10 Ausschluss des Widerspruchs, aufschiebende Wirkung der Klage
- Art. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
09.12.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 676)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.