Gesetze / Aufenthaltsverordnung
AufenthVAnlage D14 Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz
( Inhalt: nicht darstellbare Anlage mit Mustern,
Fundstelle: BGBl. I 2004, 3028;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )
Änderungsverlauf
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20.08.2021 Ausfertigung
Anlage D14 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I 3682)
BGBl. 2021 I S. 3682
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13.12.2019 Ausfertigung
Anlage D14 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2019 (BGBl. I 2585)
BGBl. 2019 I S. 2585
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.