Gesetze / Aufenthaltsverordnung
AufenthVAnlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1538 - 1539)
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Änderungsverlauf
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01.11.2023 in Kraft
Anlage D11a geändert durch Artikel 9 1. 5. 2025 des Gesetzes vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 290)
BGBl. 2023 I Nr. 290
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