Gesetze / Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

ArbnErfG

§ 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Die Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz werden durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.

§ 25 § 27