Gesetze / Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG§ 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Stand: 10.06.2019
Die Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz werden durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 26 ArbnErfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 21.10.2009 – I R 70/08Beschränkte Steuerpflicht: Ausschluss des Lohnsteuerabzugs für Erfindervergütungen nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Auslandswohnsitz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- LG Braunschweig, 26.04.2017 – 9 O 1722/16 (167)
- LG Düsseldorf, 13.04.2010 – 4b O 277/08
- LG Düsseldorf, 26.03.2009 – 4a O 89/08Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 08.08.2002 – 4a O 153/02
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.