§ 7 Übertragung von Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 7 ArbSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 13.07.2021 – 7 U 41/20Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 21.05.2024 – 3 SLa 224/24
- LG München II, 30.09.2022 – 2 O 2661/21
- LAG Hamm, 11.05.2007 – 10 Sa 135/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.