§ 7 Übertragung von Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- LAG Düsseldorf, 21.05.2024 – 3 SLa 224/24
- LG München II, 30.09.2022 – 2 O 2661/21
- LAG Hamm, 11.05.2007 – 10 Sa 135/07
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Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.