Gesetze / Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz
AntarktUmwSchProtAG§ 26 Abfallagerung
Stand: 10.06.2019
Alle aus der Antarktis zu entfernenden oder anderweitig zu entsorgenden Abfälle sind so zu lagern, daß sie nicht in die Umwelt gelangen können.