Gesetze / Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz AntarktUmwSchProtAG § 25 Feldlager Stand: 10.06.2019 Bund In Feldlagern erzeugte Abfälle sind soweit irgend möglich zu den Unterstützungsstationen oder -schiffen zur Entsorgung zu bringen.