Gesetze / Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

AltvDV

§ 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit

Stand: 30.05.2026

Bund2 Fassungen

Haben die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit der zentralen Stelle die Daten für die Gewährung der Kinderzulage übermittelt und wird für diesen gemeldeten Zeitraum das Kindergeld insgesamt zurückgefordert, so haben die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit dies der zentralen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 § 10