Gesetze / Altersgeldzuständigkeitsanordnung AltGZustAnO § 13 Andere Rechtsgebiete Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 21.06.2025. Zur aktuellen Fassung → Die Zuständigkeit für Aufgaben, die zwar im Zusammenhang mit dem Altersgeldgesetz stehen, aber schwerpunktmäßig andere Rechtsgebiete betreffen, bleibt unberührt.