§ 13 AltGZustAnO — Andere Rechtsgebiete

Altersgeldzuständigkeitsanordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.06.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Zuständigkeit für Aufgaben, die zwar im Zusammenhang mit dem Altersgeldgesetz stehen, aber schwerpunktmäßig andere Rechtsgebiete betreffen, bleibt unberührt.