§ 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage
Stand: 10.06.2019
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- OLG Düsseldorf, 20.12.2018 – 6 U 215/16Zitiert von 2
- BVerfG, 11.07.2012 – 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts des Aktionärs durch den Widerruf der Börsenzulassung für den regulierten Markt nicht berührt; zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung; hier: Verpflichtung zur Vorlage eines Pflichtangebots bei freiwilligem DelistingZitiert von 69
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird der Anfechtungsprozess beendet, hat die börsennotierte Gesellschaft die Verfahrensbeendigung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. § 149 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.