Gesetze / Aktiengesetz

AktG

§ 223 Anmeldung des Beschlusses

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

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