§ 223 Anmeldung des Beschlusses
Stand: 10.06.2019
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 223 AktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- FG Münster, 28.09.2022 – 9 K 1869/20 FZitiert von 1
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