Gesetze / Agrarservicemeisterprüfungsverordnung
AgrarservMeistPrV§ 3 Gliederung der Meisterprüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarservMeistPrV/3#abs-1 (1) Die Meisterprüfung umfasst die Prüfungsteile
1.
Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarservMeistPrV/3#abs-2 (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 durchzuführen.