Gesetze / Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
AgrarZahlVerpflV§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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27.09.2018 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. September 2018 (BGBl. BAnz AT 28.09.2018 V1)
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