§ 7 AgrarZahlVerpflV — Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Stoppelfelder dürfen nicht abgebrannt werden.