Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 89 Erhebungsart, Periodizität
Stand: 19.11.2022
Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar
1.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich,
2.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.