Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 89 Erhebungsart, Periodizität

Stand: 19.11.2022

Bund2 Fassungen

Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar

1.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich,
2.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.
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