Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 90 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Stand: 19.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/90#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale der Düngemittelstatistik sind der Inlandsabsatz von
1.
mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge,
2.
Torf, Kultursubstraten und Blumenerden nach Produktart, Gesamtvolumen und enthaltener Torfmenge nach Volumen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/90#abs-2 (2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 ist das jeweilige Kalendervierteljahr. Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 2 ist das jeweilige Kalenderjahr.