Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 90 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Stand: 19.11.2022

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/90#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale der Düngemittelstatistik sind der Inlandsabsatz von

1.
mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge,
2.
Torf, Kultursubstraten und Blumenerden nach Produktart, Gesamtvolumen und enthaltener Torfmenge nach Volumen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/90#abs-2 (2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 ist das jeweilige Kalendervierteljahr. Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 2 ist das jeweilige Kalenderjahr.

§ 89 § 91