Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 30 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/30?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale der Haupterhebung sind neben den Erhebungsmerkmalen der Agrarstrukturerhebung:

1.
zur Hofnachfolge: Vereinbarung, Absprache oder sonstige Verständigung über die Hofnachfolge, das Alter, das Geschlecht, landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Berufsbildung eines Hofnachfolgers sowie seine Mitarbeit im Betrieb,
2.
die Umsatzbesteuerung nach der Form.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/30?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.

§ 28 § 29