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Artikel 1 · BT-Drs. 19/9763 · S. 19

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Als Folge der vorgenommenen Änderungen in Teil 2 Abschnitt 4 ist auch die Inhaltsübersicht anzupassen.
Zu Buchstabe b
Als Folge der aufgehobenen §§ 97a und 99 ist auch die Inhaltsübersicht anzupassen.
Zu Nummer 2
Die Bodennutzungshaupterhebung wird in den meisten Jahren als Stichprobenerhebung durchgeführt. Wie auch
schon 2010 und 2016 bildet das Jahr 2020 eine Ausnahme. Artikel 5 Absatz 1 der IFS-Verordnung sieht die Er-
hebung von Kerndaten im Jahr 2020 in Form einer allgemeinen Erhebung vor. Die im Rahmen der Bodennut-
zungshaupterhebung zu erhebenden Merkmale gehören entsprechend Anhang III der IFS-Verordnung zu den
Kerndaten und sind daher allgemein zu erheben.
Drucksache 19/9763                                  – 20 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden zukünftig in Form der Agrarstrukturer-
hebung und der Strukturerhebung der Forstbetriebe durchgeführt. Anders als bisher werden die Agrarstrukturer-
hebung und die Strukturerhebung der Forstbetriebe erhebungsorganisatorisch und zeitlich voneinander getrennt
(siehe auch Begründung zu § 30).
Zu Absatz 2
Die Zuordnung statistischer Ergebnisse zu Gebietseinheiten bestimmter Größe regelte bislang § 24 Absatz 4 des
AgrStatG. Mit Absatz 2 wird diese Regelung inhaltsgleich übernommen. Dabei wird auf den mittlerweile in § 10
Absatz 3 Bundesstatistikgesetz (BStatG) eingeführten Begriff der geografischen Gitterzelle abgestellt.
Zu § 25
Den Berichtskreis der Agrarstrukturerhebung bilden die landwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Gesetzes. Die
für diese geltenden Erfassungsgrenzen in § 91 Absatz 1a Nummer 1 bleiben gegenüber der bisherigen Regelung
unverändert.
Zu §

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.208 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/9763, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.613–77.821 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ee92f6444f27cf64….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP