Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
Stand: 10.06.2019
Die Zierpflanzenerhebung wird allgemein im Jahr 2012, im Jahr 2017 und dann alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis Oktober durchgeführt.
Änderungsverlauf
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05.12.2014 Ausfertigung
§ 10 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I 1975)
BGBl. 2014 I S. 1975
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.