Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
AdenauerHStiftG§ 14 Berlin-Klausel
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
AdenauerHStiftGStand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.