Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
AbwasserMeistPrVAnlage 1 (zu § 7 Abs. 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 376;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Muster |
| ............................................................................... |
| (Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
| Zeugnis |
| über die |
| Prüfung zum anerkannten Abschluss |
| Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin |
| Herr/Frau ..................................................................... |
| geboren am ........................... in ..................................... |
| hat am ............................... die Prüfung zum anerkannten Abschluss |
| Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin |
| gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S. 369), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, |
| bestanden. |
| Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2). |
| Datum .......................................... |
| Unterschrift(en) ............................... |
| (Siegel der zuständigen Stelle) |
Änderungsverlauf
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26.03.2014 Ausfertigung
Anlage 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2014 (BGBl. I 274)
BGBl. 2014 I S. 274
-
25.08.2009 Ausfertigung
Anlage 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. August 2009 (BGBl. I 2960)
BGBl. 2009 I S. 2960
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.