Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin AbwasserMeistPrV § 12 Inkrafttreten Stand: 10.01.2020 Bund Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.