Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Arbeitszeitverordnung Feuerwehr

AZVOFeu

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOFeu/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten unter Einschluss von Bereitschaftszeiten Dienst leisten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZVOFeu/1#abs-2 (2) Abweichend von § 1 Absatz 2 Nummer 5 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO) gilt für alle anderen Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes die Arbeitszeitverordnung.

§ 2